AGB
§ 1 Anwendungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen von ParkFit gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen. Mit der Auftragserteilung werden unsere Geschäftsbedingungen anerkannt. Abweichende Regelungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
§ 2 Angebote, Preise und Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro ohne Mehrwertsteuer ab Erfüllungsort ausschließlich aller Nebenkosten.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine Bestellung von ParkFit angenommen worden ist. Dies erfolgt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung – auch auf elektronischem Weg – oder sie kommt durch Auslieferung der Ware zustande.
§ 3 Zahlungsweise
(1) Bei Auftragserteilung muss bis spätestens 8 Wochen vor Liefertermin eine Vorausleistung von 60% des Gesamt-Bruttopreises auf ein zu benennendes Treuhandkonto geleistet werden. Mit der Zahlung können die Bodenanker im Vorfeld geliefert werden, um ein frühzeitige Vorbereitung zur Installation der Geräte zu gewährleisten.
(2) Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung mit 2 v.H. Skonto oder nach 21 Tagen netto zahlbar.
(3) Bei Überschreitung des Zahlungsziels um 20 Tage sind wir berechtigt, ohne weitere Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5 v.H., über dem Basissatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Die Annahme von Schecks erfolgt nur der Zahlung halber. Alle Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Wechselzahlung ist nur nach besonderer Vereinbarung möglich.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig fest gestellt oder unbestritten sind.
(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferung und Gefahrtragung
Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager Hamm/Sieg auf Gefahr und Kosten des Kunden. Falls der Kunde eine Versendung der zu liefernde Ware wünscht, behalten wir uns das Recht vor, Spediteur, Frachtführer, Verpackungsart zu bestimmen.
§ 6 Lieferzeit
(1) In der Regel erfolgt die Auslieferung der bestellten Ware nach 4 – 6 Wochen ab Auftragsbestätigung. Liefertermine und Lieferfristen richten sich jedoch nach der Verfügbarkeit der Ware sowie der Transporteure und sind insoweit unverbindliche und nur ungefähre Termine. Im eigenen Interesse ist die Einhaltung von Lieferterminen oberste Priorität von ParkFit.
(2) Die Lieferung kann von der vorherigen Zahlung abhängig gemacht werden, wenn der Kunde mit früher fälligen Zahlungen im Verzug ist oder negative Auskünfte über ihn vorliegen.
§ 7 Gewährleistung, Mängelrüge, Schadenersatz
(1) Auf die gelieferte Ware gewähren wir 10 Jahre Garantie auf den Rohrrahmen gegen Durchrostung, sowie auf alle Kunststoffteile UV-Beständigkeit und 2 Jahre auf bewegliche Teile, solange die Wartungsanleitung nachgewiesenermaßen befolgt wurde.
(2) Gelieferte Ware hat der Kunde sofort nach Erhalt zu überprüfen. Offensichtliche, insbesondere sichtbare Mängel hat der Kunde innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns anzuzeigen. Versteckte Mängel sind 3 Tage nach deren Feststellung innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zu reklamieren. Neben der schriftlichen Anzeige sind wir auch sofort telefonisch zu unterrichten, damit eine Überprüfung der Beanstandung durch uns erfolgen kann. Nach Ablauf der vorgenanten Fristen und im Falle, dass uns die Überprüfung nicht rechtzeitig ermöglicht worden ist, sind jedwede Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
(3) Nach einer förmlichen Abnahme der Leistung ist die Geltendmachung von offensichtlichen Mängeln ausgeschlossen. Abweichungen der Lieferung, die den Verwendungszweck nur unerheblich beeinträchtigen, sind von jeglicher Mängelhaftung ausgeschlossen.
(4) Bei begründeten fristgerechten Mängelrügen kann der Kunde die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreie Sache verlangen. Wenn die Nachterfüllung nicht möglich oder zumutbar ist, kann der Kunde den Rücktritt vom Vertrag oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
(5) Etwaige Schadenersatzansprüche sind außer im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen; im Übrigen sind diese auf höchstens 20 v.H. des Nettowertes der Lieferung beschränkt.
§ 8 Konstruktionsänderungen
Der Unternehmer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Er ist allerdings nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen. Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung aller Rechnungsposten aus derselben Bestellung unser Eigentum.
§ 10 Vertraulichkeit Datenschutz
- Die dem Unternehmer im Zusammenhang mit den Bestellungen unterbreiteten Informationen gelten - falls keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung besteht - nicht als vertraulich.
- Seitens des Unternehmers zur Verfügung gestellte Unterlagen wie Pläne, Konstruktionszeichnungen u. ä. unterliegen der Geheimhaltung und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
§ 11 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand für beide Parteien ist Altenkirchen (Westerwald) der Erfüllungsort ist Hamm/Sieg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.